Europawahl: Versand läuft

Logo der Stadt Viersen im Hochformat

Der Versand der Wahlunterlagen für die Europawahl am 9. Juni 2024 hat begonnen. Wer wahlberechtigt ist, kann ab sofort seine Stimme in der Wahldienststelle im Stadthaus abgeben. Anträge auf Briefwahl sind jetzt möglich. Wer am Wahltag seine Stimme im Wahllokal abgeben will, sollte prüfen, ob sein Wahllokal verlegt wurde. Das ist bei drei Wahllokalen der Fall.

Wir stellen hier grundlegende Informationen zur Europawahl zusammen:

Wann und wo erreiche ich die Wahldienststelle?

Die Wahldienststelle der Stadt Viersen befindet sich im Stadthaus Viersen, Rathausmarkt 1 (Raum 100). Sie ist barrierefrei und montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

Der Raum 100 im 1. Obergeschoß ist gut ausgeschildert. Über den Aufzug im Foyer des Stadthauses können auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ihn einfach erreichen.

Wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl am 9. Juni 2024 an alle im Viersener Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten hat begonnen. Die Benachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 6. Mai 2024 bei den Wahlberechtigten eintreffen. Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss sich bis spätestens 24. Mai 2024 an die Wahldienststelle der Stadt Viersen (Telefon 02162 101-6857) wenden, um an der Wahl teilnehmen zu können.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt und am Wahltag

  1. das 16. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 9. Juni 2008 geboren ist, und
  2. nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  3. seit mindestens drei Monaten, also seit dem 9. März 2024, in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Wahlberechtigt sind – bei Vorliegen der übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen – auch Deutsche, die im Ausland leben, wenn sie

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres schon einmal mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Worauf müssen die Wahlberechtigten achten?

Die Wahlbenachrichtigung wird im DIN-A4-Format erstellt und gefaltet in einem Standard-Briefumschlag verschickt. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Achtung Wahlbenachrichtigung“ versehen. Es wird dringend empfohlen, die Angaben zum jeweiligen Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung einzusehen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist neben dem Stimmbezirk auch der jeweilige Wahlraum vermerkt.

Wann und wo kann das Wählerverzeichnis eingesehen werden?

Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 während der üblichen Dienstzeiten in der Wahldienststelle im Stadthaus Viersen, Raum 100, Rathausmarkt 1, 41747 Viersen zur Einsichtnahme aus. Während dieser Frist kann alle Interessierten Einsicht nehmen und sich davon überzeugen, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Ich möchte per Briefwahl wählen. Wie mache ich das?

Wer an der Europawahl per Briefwahl teilnehmen möchte, kann dies schriftlich oder mündlich (persönlich) – jedoch nicht telefonisch – und über ein auf den Internetseiten der Stadt Viersen hinterlegtes Webformular unter www.viersen.de beantragen. Am einfachsten ist es, den dafür vorgesehenen Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und in einem frankierten Umschlag an die Wahldienststelle zu senden.

Noch bequemer ist es, den auf der Wahlbenachrichtigung aufgebrachten QR-Code zu scannen. Mit Hilfe eines geeigneten mobilen Endgerätes kann dann direkt auf ein vorausgefülltes Antragsformular für die Briefwahl zugegriffen werden. Wer einen Antrag stellen will, muss dann zwecks Verifizierung das Geburtsdatum eingeben und den Antrag absenden. Der Briefwahlantrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, damit die Wahlunterlagen noch rechtzeitig übersandt werden können. Die Briefwahl sollte dann schnellstmöglich nach Erhalt der Briefwahlunterlagen ausgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.

Kann ich die Briefwahlunterlagen abholen lassen?

Die Wahldienststelle weist besonders darauf hin, dass Wahlscheine grundsätzlich nur der antragstellenden Person ausgehändigt oder durch die Post entweder an die Wohnanschrift oder eine andere im Wahlscheinantrag genannte Anschrift übersandt werden dürfen. An eine andere Person als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Es können jedoch nur für bis zu vier Personen die Briefwahlunterlagen mitgenommen werden. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen in der Wahldienststelle der Stadt Viersen persönlich abholen möchten, können dort auch gleich an Ort und Stelle wählen und den Wahlbrief abgeben.

Zuzug/Umzug/Fortzug

Informationen zur Ausübung des Wahlrechts im Zusammenhang mit Zuzug, Umzug und Fortzug finden Sie unter www.viersen.de.

Welche Änderung gibt es seit der Landtagswahl 2022?

Drei Wahllokale sind seit der letzten Wahl umgezogen. Die Wahllokale 802.2 und 803.2 waren vormals im Pfarrheim „Herz-Jesu“ an der Kreyenbergstraße 2 in Dülken und sind jetzt in die Kita Kinderreich an der Lindenallee 21 umgezogen. Außerdem ist das Wahllokal 813.1, welches zuletzt im Katharina-von-Bora-Haus am Westring 23 in Süchteln verortet war, jetzt im Theodor-Graver-Haus (Treffpunkt „Miteinander füreinander“) an der Hindenburgstraße 7 in Süchteln zu finden.

________________________________________________________________
Pressemitteilung Stadt Viersen
Inhalte geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (05.05.2024) wieder.

nach oben